Befangenheitsanträge im Strafrecht

Wegen Besorgnis der Befangenheit kann ein Richter abgelehnt werde.

Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn ein Grund gegeben ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters anzunehmen. Wenn das Gericht die Besorgnis der Befangenheit für begründet erachtet, scheidet der Richter aus dem Prozess aus.

Empfehlung Ihrer Strafverteidigerin:

Besprechen Sie die Möglichkeiten der Ablehnung wegen Befangenheit mit Ihrer Strafverteidigerin.

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Telefon: 040 / 33 42 45 69