Der Messerstecher von Hamburg und der Rechtsstaat

Ein 26 Jähriger Angreifer soll am 28.07.2017 in Hamburg Barmbek einen Mann niedergestochen haben. Soweit, so schlecht. In den sozialen Medien, in der Politik und in den öffentlichen Medien ist immer wieder zu hören, dass es sich bei dem Angreifer um einen Terroristen handelte. Möglich.

Es wird immer wieder gesagt, er sei Moslem. Möglich. Es wird immer wieder gesagt, er habe psychische Probleme gehabt.

Auch möglich. Bürgermeister Scholz sagte, „es handele sich bei dem Täter offenbar um jemanden, der (…) seinen Hass gegen uns gerichtet hat“. Möglich. Aber im Rechtsstaat werden Urteile immernoch von Gerichten gefällt- auch für Muslime, auch für potentielle Mörder. Vorverurteilungen jeder Art sind eines Rechtsstaates nicht würdig, erst recht nicht für einen Bürgermeister. 

Natürlich gibt es hier offensichtlich Anhaltspunkte dafür, dass die Messerattacke religiös motiviert war. Ob die Tat aber tatsächlich ein Terrorakt und Ausdruck von Hass war oder Ausdruck einer psychischen Krankheit, das haben die Gerichte zu klären. Überhaupt ist kein Mord so einfach, dass er unverzüglich eingeordnet werden kann. Nicht umsonst gibt es Ermittlungsbehörden. Kein Muslime soll hier in Schutz genommen werden- es gibt islamischen Terror und er steht auf tiefster Stufe.

Dennoch beansprucht Deutschland es zurecht für sich, ein Rechtsstaat zu sein und das kann auch ein potentieller Terrorist nicht ändern. Die Einordnung der Tat und insbesondere die Verurteilung obliegt den Gerichten und nicht Olaf Scholz und auch nicht den sozialen Medien oder den Meinungen einzelner. Über das Verfahren und die Hintergründe der Tat werden wir zu gegebener Zeit ausführlich berichten.

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